Die EAV gehört zur Komplementärmedizin,
Mit der EAV
- werden Vorstufen frühzeitig erfasst und somit Krankheiten
verhindert,
- werden Reaktionsstarren / Therapieblockaden erfasst und somit
chronische Krankheiten behoben,
- wird die Verträglichkeit von Medikamenten und Materialien
erfasst und somit Risiken
von Medikationsfehler / Multimedikation /
Arzneimittelinteraktionen / unerwünschte Nebenwirkungen vermieden,
- wird das menschliche Mikrobiom miteinbezogen und somit Antibiotikaresistenz
vermieden,
- werden möglichst nichtinvasive Behandlungsverfahren eingesetzt
was somit einen praktischer Ansatz zur Verfügung stellt um die
verschiedensten Aspekte des menschlichen Organismus
physiologisch / pathophysiologisch zu
erfassen. Dazu sind seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts
weltweit
viele
Studien veröffentlicht worden.
Am 4. Dezember 1994 wurde in einer Volksabstimmung das Bundesgesetz
über die Krankenversicherung (KVG) angenommen, in einer anderen
Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 dann in die Verfassung der Zusatzart.
118a zur Komplementärmedizin aufgenommen. Mit der bisherigen
juristischen und politischen Auslegung der medizinischen
Grundversorgung fällt es schwer einen anderen praktischen Ansatz zu
finden, was durch einen überproportionalen Prämienanstieg zu Buche
schlägt (siehe Bild). Der Wille der Bevölkerung im Sinne des
Komplementärmedizin-Zusatzes in der Verfassung könnte durch die
Integration der EAV-Methode (ein umfassender Ansatz) in die
Grundversorgung mit entsprechender Kostenreduktion (
chronische
Krankheiten verhindern und beheben) umgesetzt werden. In
diesem Sinne wäre eine Umorientierung des schweizerischen
Gesundheitswesens durchaus angebracht, vielleicht zuerst einmal um
Gegner der Wirksamkeit der EAV
umzustimmen, als Pilotprojekt.